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Gewerberaummietvertrag leicht gemacht
Sie sind Immobilieneigentümer und benötigen einen Mietvertrag für Ihre Geschäftsräume?
Dann ist ein Gewerbemietraumvertrag genau das, was Sie brauchen. Ihr Mietobjekt umfasst keinen Wohnraum, sondern wird zu gewerblichen Zwecken vermietet. Neben Geschäftsräumen kann das Mietobjekt außerdem für Produktionsräume genutzt werden. Wie sich ein Gewerbemietraumvertrag aufbaut und warum er vom Wohnraummietvertrag abzugrenzen ist, erfahren Sie hier.
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So unterscheidet sich der Gewerberaummietvertrag vom Wohnraummietvertrag
Die gesetzlichen Mieterschutzvorschriften gelten nur für Wohnraummietverträge und nicht für Gewerberaummietverträge. Diese bieten ein hohes Maß an Gestaltungsmöglichkeiten, da Mieter und Vermieter bei einem Gewerberaummietvertrag als gleichwertig behandelt werden. Zudem müssen Sie sich als Vermieter bei gewerblichen Mietverträgen nicht am ortsüblichen Mietspiegel orientieren, sondern können eine höhere Miete verlangen.
Was beinhaltet ein Gewerberaummietvertrag?
Ein Gewerberaummietvertrag wird neben einem Wohnraummietvertrag noch um einige Aspekte ergänzt. Der Inhalt des Vertrags kann vom Vermieter ausgebaut werden, sodass individuelle Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter ergänzt werden.
Die gewohnten Regelungen im Gewerberaummietvertrag sind:
- Angaben zu den Vertragsparteien
- Mietfläche
- Mietzweck
- Miethöhe
- Ausstattung des Mietobjekts
- Konkurrenzschutz
- Dauer des Mietverhältnisses
- Untervermietung
- Nebenkosten
- Übergabe und Rückgabe
Fehler beim Abschluss eines Gewerberaummietvertrags vermeiden
Ein komplexer Vertrag bietet ein großes Fehlerpotenzial. Daher sollten Sie als Vermieter alles genau und sorgfältig prüfen, um Fehler zu vermeiden und keine unzulässigen Klauseln dem Vertrag hinzuzufügen.
Im Rahmen eines Gewerberaummietvertrags ist es möglich, nicht bekannte Betriebskosten auf den Mieter umzulegen. Dafür müssen die Kosten schon bei Vertragsabschluss präzise definiert werden, sonst ist die Klausel ungültig.
Der Mietzweck muss klar definiert werden und der Wahrheit entsprechen. Nutzt der Mieter das Mietobjekt für vertraglich nicht vereinbarte Zwecke, kann das Mietverhältnis durch den Vermieter beendet werden.
Die Höhe der Kaution ist nicht durch gesetzliche Regelung gedeckelt; insbesondere eine Begrenzung auf drei Monatsmieten wie bei der Wohnraummiete ist bei der Miete von Geschäftsräumen nicht vorgesehen.
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