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Wohnungsübergabeprotokoll von Haus & Grund
Wohnungsübergabe – was gilt es zu beachten?
Eine Wohnungsübergabe ist fester Bestandteil eines Einzugs, sowie eines Auszugs aus einem Mietobjekt. Je nach Anlass hat sie unterschiedliche Funktionen und es gilt jeweils verschiedene Kriterien zu beachten. Eines sollte eine Wohnungsübergabe allerdings in jedem Fall sein – sorgfältig.
Ein Wohnungsübergabeprotokoll dient der Dokumentation wichtiger Informationen und hilft dabei, Konflikte im späteren Mietverhältnis zu vermeiden, sowie eine Aufbewahrung der Kaution zu legitimieren. Als Vermieter sollten Sie gut über die Wohnungsübergabe informiert sein. Hier finden Sie alles, was Sie zu dem Thema wissen sollten. Zusätzlich erhalten Sie bei uns eine Checkliste für die Übergabe zum kostenfreien Download.
» MusterKostenfrei herunterzuladen für registrierte Haus & Grund-Kunden
Loggen Sie sich bitte ein oder aber registrieren sich vorher!
» Login » RegistrierungWas ist eine Wohnungsübergabe?
Bei der Wohnungsübergabe zum Bezug einer Wohnung findet eine ordnungsgemäße Übergabe des Mietobjekts vom Vermieter an den neuen Mieter statt. Wenn ein Mieter aus der Wohnung wieder auszieht, übergibt er diese dann wieder ordnungsgemäß an den Vermieter zurück. Bei einem Umzug geht die Wohnungsübergabe mit der Überprüfung der Erfüllung von Pflichten einher.
Warum ist die Wohnungsübergabe wichtig für Vermieter und Mieter?
Unabhängig davon, ob die Wohnungsübergabe bei Einzug oder Auszug erfolgt, besteht das Hauptziel darin, den Zustand der Wohnung zu dokumentieren. Darüber hinaus hat die Übergabe den Zweck, im Voraus die Haftung bei Schäden zu klären. Hierbei gilt es festzustellen, ob eventuelle Mängel am Mietobjekt vorliegen. Dadurch kann im Nachhinein klar festgestellt werden, zu welchem Zeitpunkt neue Schäden am Mietobjekt entstanden sind und wer für die Reparatur dieser verantwortlich ist. Auf Grundlage der gegebenenfalls aufgenommenen Schäden kann dann über die Umstände der Vertragsbeendigung entschieden werden. Kann nachgewiesen werden, dass der Mieter für Mängel in der Wohnung verantwortlich ist, kann ein Teil der Mietkaution einbehalten werden, um eben diese Mängel zu beseitigen. Über das unterschriebene Wohnungsübergabeprotokoll haben Sie als Vermieter einen Nachweis über den Zustand der Wohnung zur rechtlichen Absicherung.
Funktionen der ordnungsgemäßen Wohnungsübergabe:
- Zustandsfeststellung
- Haftungsfragen
- Vertragsbeendigung
- Rechtliche Absicherung
Wie läuft eine Wohnungsübergabe ab?
Üblicherweise findet eine Wohnungsübergabe kurz vor Ablauf der Mietzeit, beziehungsweise kurz vor Einzug des neuen Mieters statt. Ausgangsvoraussetzung für die Übergabe sollte sein, dass die Wohnung leer ist, sodass Mängel gut erkennbar sind. Bei einem Auszug sollte die Wohnung aber nicht nur leer geräumt, sondern auch besenrein sein, bevor die Übergabe stattfindet. Zur Vorbereitung der Wohnungsübergabe sollten Sie ein Wohnungsübergabeprotokoll erstellen, welches Sie im Verlauf des Übergabetermins vervollständigen.
Welche Fragen sind vorab zu klären?
Ob vor der Wohnungsübergabe neu gestrichen werden muss, hängt davon ab, ob die Wohnung auch renoviert übergeben wurde. Ist dies der Fall, können Sie die Mieter dazu verpflichten, die Räume neu zu streichen vor dem Auszug. Diese Arbeiten dürfen Mieter selbst vornehmen, sie können nicht zum Beauftragen eines Malers verpflichtet werden. Zusätzlich ist zu klären, ob Schönheitsreparaturen durchgeführt werden müssen. Möchten Sie Ihre Mieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichten, muss dies im Mietvertrag vermerkt sein. Dabei gilt es auch zwischen Schönheitsreparaturen und normaler Abnutzung zu differenzieren. Einfache Gebrauchsspuren am Fußboden oder verfärbte Fugen unterliegen einer normalen Abnutzung und müssen nicht vom Mieter repariert, beziehungsweise erneuert werden.
Diese Arbeiten fallen unter die Schönheitsreparaturen:
- Tapezieren und/oder Streichen von Wänden und Decken
- Anstrich von Innentüren sowie Fenstern und Außentüren (von innen)
- Anstrich von Heizungskörpern und Heizungsrohren
Wichtig:
Haben Sie als Vermieter den Mieter im Mietvertrag zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet, dürfen Sie einen Teil der Kaution einbehalten, um davon nicht vom Mieter ausgeführte Schönheitsreparaturen zu zahlen. Grundsätzlich dürfen Sie die Mietkaution zur Überprüfung von Ansprüchen aus dem Mietverhältnis bis zu sechs Monate einbehalten.
Wenn Sie einen Termin für die Übergabe mit dem Mieter vereinbaren möchten, sollten Sie bei einem Auszug bedenken, dass der Mieter rein rechtlich bis zum letzten Tag des Mietverhältnisses in der Wohnung bleiben darf und somit auch erst dann zur Abgabe der Schlüssel verpflichtet ist. Der Termin sollte außerdem tagsüber stattfinden, da sich der Zustand der Wohnung besser bei Tageslicht beurteilen lässt.
Dokumentation der Wohnungsübergabe
Während des Übergabetermins sollte das Wohnungsübergabeprotokoll ausgefüllt werden. In diesem wird bei der Begehung der einzelnen Räume dokumentiert, ob es Mängel gibt. Durch das Protokoll vermeiden Sie spätere Streitigkeiten, es hat sowohl für den Mieter als auch den Vermieter nur Vorteile, die Übergabe detailliert zu dokumentieren. In dem Protokoll kann außerdem erfasst werden, wenn bestimmte Arbeiten noch nachzuholen sind oder ob es Schäden gibt, für deren Reparaturkosten Sie als Vermieter aufkommen müssen. Neben der Absicherung durch das Übergabeprotokoll, kann es empfehlenswert sein, Dritte als Zeugen am Termin der Übergabe teilnehmen zu lassen.
Welche Punkte sind bei der Wohnungsübergabe zu überprüfen?
Neben der Dokumentation des Zustands der Wohnung und eventueller Mängel ist es außerdem üblich, bei der Wohnungsübergabe die Schlüssel des Mieters wieder entgegenzunehmen. Hat ein Mieter den Schlüssel verloren, muss dieser für den dadurch entstandenen Schaden aufkommen. Zur noch besseren Absicherung können Schäden auch fotografiert werden. Üblicherweise werden zu diesem Termin auch die Zählerstände von Strom- und Wasserzähler notiert.
Checkliste: Tipps für die Wohnungsübergabe;
Eine ordentliche Wohnungsübergabe ist besonders wichtig, da sie dabei hilft, Konflikte zu vermeiden und zu einer reibungslosen Weitervermietung Ihrer Immobilie beiträgt. In unserer praktischen Checkliste finden Sie alles, was Sie als Vermieter bei der Übergabe beachten sollten, übersichtlich zusammengefasst:
Vorbereitung
- Terminvereinbarung mit dem Mieter, bestenfalls wenn beide Parteien verfügbar sind und ggf. sogar ein Dritter als Zeuge
- Übergabetermin bestenfalls tagsüber für bessere Lichtverhältnisse
- Vorbereitung des Materials zur Dokumentation (Protokoll und Kamera)
Wohnungsübergabe
- Begehung jedes einzelnen Raumes – Überprüfung der Böden, Decken, Wände, Heizkörper, Fenster, Sanitäranlagen und Türen
- Dokumentation von Mängeln, Schäden und normaler Abnutzung
- Erfassung von offenen Verpflichtungen des Mieters
- Stromzähler ablesen
- Wasserzähler ablesen
- Übergabe der Schlüssel
Nach der Wohnungsübergabe
- Abwicklung offener Punkte, ggf. offene Schönheitsreparaturen
- Rückzahlung der Mietkaution
- Vorbereitung der Wohnung zu erneuten Vermietung
Fazit: Wohnungsübergabe
Eine Wohnungsübergabe ist für Vermieter und Mieter ein wichtiger Bestandteil des Mietverhältnisses. Egal, ob zu Beginn eines Mietverhältnisses oder am Ende – die Übergabe sollte immer gewissenhaft erfolgen und sorgfältig dokumentiert werden. Als Vermieter bietet das Protokoll eine wichtige rechtliche Argumentationsgrundlage für die Einbehaltung der Mietkaution, bei Schäden an dem Mietobjekt. Auch für Mieter ist eine ordnungsgemäße Übergabe von Vorteil, da bereits vor dem Einzug vorhandene Schäden festgehalten und der Mieter somit aus der Haftung ausgeschlossen werden kann.
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