- Mietverträge
- Digitale Signierung mit MieterCheck
- Betriebskostenabrechnung
- Webinare
» Jetzt informieren!
- Startseite
- Online-Produkte
- Vermieterratgeber
- Shop
- Aktuelles
- Topthemen
- Mietkündigung
- Wohnungseigentum
- Kürzung der Förderung von Energieberatungen
- Urteil zur Mietkaution
- Grundsteuer
- Einsparpotenzial im Neubau
- Absicherung des Grundeigentums
- Entwicklung am Immobilienmarkt
- Themenarchiv
- Heizung richtig warten
- Sanierungsmaßnahmen
- Kennzahlen der Wärmepumpe
- Immobilienkauf
- Kaution
- Grundsteuer-Bundesmodell
- Immobilienverwaltung in der GdWE
- Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern
- WohnKlima-Panel
- Nachbarrecht
- Vorweggenommene Erbfolge
- Aufteilung der Kohlendioxidkosten
- Jahressteuergesetz
- Heizungsgesetz
- CO2-Kostenaufteilung
- Wachstumschancengesetz
- Flächendefizit
- Schönheitsreparaturen
- Betreten vermieteter Wohnung durch Vermieter
- Aktuelles Mietrecht
- Solarpaket
- Kleinreparaturklausel
- Die Zukunft des Wohnens
- Bezahlbares Bauen und Wohnen
- Immobilienschenkung
- Dachwartung
- Gewerbemiete
- Heizungstausch
- Telekommunikationsgesetz
- Immobilienverkauf
- Mietkauf
- Grundsteuer
- Energieausweis
- Heizungsgesetz
- Bundesförderung für effiziente Gebäude
- Förderungen von Einzelmaßnahmen
- Urteil zur Spekulationssteuer
- Trinkwasserverordnung
- Betriebskosten
- Werbungskosten
- Gebäudeeffizienzrichtlinie
- Rückgabe der Mietsache
- Optionen für den Altbau
- Erbrecht
- Neue Gesetzgebung
- Wohnungslosigkeit
- Wärmeplanungsgesetz (WPG)
- Hausratversicherung
- Wohnungseigentum
- Heizungsgesetz: Ausnahmeregelungen
- WohnKlima-Panel
- Zwangsversteigerung
- Ungültige Kostenverteilungsbeschlüsse
- Miete und Dübellöcher
- Witterung
- Urteil des Bundesgerichtshofs
- Gebäudesanierung
- Rauchwarnmelder
- Immobilienunterlagen
- Gebäudeenergiegesetz: Heizen
- Gebäudeenergiegesetz: Mietrecht
- Gebäudeenergiegesetz: WEG
- Erbengemeinschaft
- Grundstückskauf
- Nachhaltig Bauen
- Untervermietung
- Energetische Gebäudesanierung
- Trinkwasserverordnung und Legionellen
- Freigrenze für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
- BGH zur Mietpreisbremse
- Videoüberwachung
- Photovoltaik-Anlagen
- Erbrecht
- Mieterhöhung
- Miete und Grillvergnügen
- Schadenersatz gegen Mieter
- Steuerfalle Grundstücks-Teilverkauf
- Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
- Wohngesundheit
- Wärmewende
- Mietende
- Grundsteuer
- Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
- Bundesförderung für effiziente Gebäude
- Handwerkervertrag
- Nachbarrecht
- Vorweggenommene Erbfolge
- Fassade sanieren
- Kommunikation
- Etagenheizung defekt
- Nicht leitungsgebundene Energieträger
- Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- Förderungen
- Nachlass
- Schimmel vermeiden
- Miete
- Wohnungseigentum
- Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- Grillen in der Eigentümergemeinschaft
- Teilverkauf
- Vorsorgevollmacht
- Wohnungseigentum
- Modernisierung
- Photovoltaik
- WEG
- Wärmepumpen
- Mieten sind bezahlbarer geworden
- Wohnungseigentum
- Mietkaution
- Datenschutz von Mietern
- Neue Gesetzgebung
- CO2-Abgabe
- Erhöhung der erbschaftsteuerlichen Bewertungsgrundlage
- Betriebskosten
- Mieterhöhung
- Mieterinsolvenz
- Steigende Energiepreise
- Mieterhöhung
- Kauf einer Eigentumswohnung
- Grundsteuer
- Pressemitteilungen
- Presse-Archiv
- EBZ-Studie
- Bundesförderung für effiziente Gebäude
- Der Gaspreisdeckel
- Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz
- Energiesparend heizen, Schimmelpilz vermeiden
- Wohnen in Deutschland (Podcast)
- Auszeichnung durch Trusted Shops
- DIW-Studie
- Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Topthemen
- Kunden-Login
- Kunde werden
- Über uns
Wohnungseigentum
Instandhaltungsrücklage mitgekauft oder „Katze im Sack“?
Rechtsanwalt Dr. Hans Reinold Horst
Die energetische Sanierungswelle rollt. Das gilt besonders im Wohnungseigentum. Häufig hört man die drängende Frage: Können wir das überhaupt bezahlen? Reicht unserer Erhaltungsrücklage aus? Und vor allem: Wer ist überhaupt dafür zuständig, dass eine Erhaltungsrücklage in ausreichender Höhe gebildet wird?
Gesetzeslage
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gibt die Antwort. Zuständig ist die Gemeinschaft im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung. Haftbar also nicht der Verwalter. Er muss nur ins Thema einführen, entsprechende Beschlüsse zur Aufstockung der Erhaltungsrücklage vorbereiten und gefasste Beschlüsse umsetzen - mehr nicht. Wenn‘s dann noch kneift, erleben viele Eigentümer eine unangenehme Überraschung - einen Beschluss zur Sonderumlage. Für Erwerber besonders übel: Gerade haben sie erst den Kaufpreis finanzieren müssen, jetzt verlangt die Gemeinschaft einen saftigen Nachschlag. Kann man sich dann als Erwerber noch an den Veräußerer halten? Eine Frage, die das OLG Koblenz mit „Nein“ beantwortet (Urteil vom 17.5.2023 - 15 U 1098/22, IMR 2023, 423).
Bestimmt der Wohnungskaufvertrag, der Anteil an der in näher genannter Höhe bestehenden Erhaltungsrücklage sei im Kaufpreis enthalten, so ist damit keine Haftung des Veräußerers für den korrekten Bestand bei Übernahme der Wohnung enthalten. Denn in der vertraglichen Absprache liege keine diesbezügliche Gewährleistung, so das OLG Koblenz.
- Aktuelles
- Topthemen
- Pressemitteilungen
- Presse-Archiv
- EBZ-Studie
- Bundesförderung für effiziente Gebäude
- Der Gaspreisdeckel
- Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz
- Energiesparend heizen, Schimmelpilz vermeiden
- Wohnen in Deutschland (Podcast)
- Auszeichnung durch Trusted Shops
- DIW-Studie
- Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)