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SCHUFA-MieterBonitätsauskunft
Bevor Sie Ihr Eigentum neuen Mietern überlassen, sollten Sie deren Identität, Bonität und Zahlungsverhalten überprüfen.
Mit der SCHUFA-MieterBonitätsauskunft können Sie dabei einen deutschlandweit einmalig hohen Datenbestand zu 66,3 Mio. natürlichen Personen nutzen. Auf diesem Weg werden sämtliche relevanten Fragen zuverlässig beantwortet: Zahlt der potenzielle Mieter regelmäßig seine Rechnungen? Wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet? Oder sind Mietschulden gemeldet? Mit der SCHUFA-MieterBonitätsauskunft sehen Sie schnell und zuverlässig klar, schützen sich vor Zahlungsstörungen und sichern Ihre Mieteinnahmen.
» SCHUFA-Musterauskunft » SCHUFA-Musterauskunft keine Information » SCHUFA-Musterauskunft mit ZahlungsstörungSCHUFA-MieterBonitätsauskunft
Mit den Informationen der SCHUFA-MieterBonitätsauskunft wird die Solvenz potenzieller Mietvertragspartner online geprüft. Ob eidesstattliche Versicherung, Insolvenzverfahren, Haftbefehl zur Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung oder Zwangsvollstreckung - die Online-Mieter-Bonitätsauskunft deckt auf, ob Ihr potentzeller Mieter seine Zahlungsverpflichtungen regelmäßig erfüllt.
Einzelpreis
Vorteil SCHUFA: Positivdaten!
Die SCHUFA speichert nicht nur Zahlungsstörungen oder -ausfälle sondern insbesondere auch sogenannte Positivdaten wie vertragsgemäß bediente Ratenzahlungen, Kredite, Girokonten o.ä.. (zu über 90% der Personen, zu denen die SCHUFA Daten speichert, liegen ausschließlich positive Vertragsinformationen vor).
Die Informationen dazu erhält die SCHUFA durch den regelmäßigen Austausch mit ihren Vertragspartnern, die an das SCHUFA-Verfahren angeschlossen sind. Die Datenfülle und -qualität sowie deren Aktualität basiert auf dem SCHUFA-Gegenseitigkeitsprinzip. Bei den angeschlossenen Unternehmen handelt es sich vornehmlich um Banken, Sparkassen, Handelsunternehmen, Inkassounternehmen, Telekommunikationsgesellschaften und Energieversorger.
Voraussetzung für den Bezug - Berechtigtes Interesse?
Damit Sie als Vermieter eine SCHUFA-MieterBonitätsauskunft anfordern können, muss bei Ihnen ein berechtigtes Interesse im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) vorliegen und eine Information des Mietinteressenten über die Anfrage bei der SCHUFA erfolgen. Dazu bestätigt der Mietinteressent mittels Unterschrift, dass der SCHUFA-Hinweis nebst ergänzender SCHUFA-Information zur Kenntnis genommen und ausgehändigt wurden.
- Das berechtigte Interesse liegt vor, wenn Mieter und Vermieter einen Mietvertrag abschließen wollen und der Vermieter ein wirtschaftliches Ausfallrisiko trägt, falls der Mieter den vereinbarten Mietzins nicht zahlt.
- Darüber hinaus darf der Abschluss des Mietvertrags nur noch von dem Ergebnis der Bonitätsabfrage abhängen.
- Zur Erfüllung der sich aus Art. 5 Abs. 2 DS-GVO ergebenden Rechenschaftspflicht über die erfolgte Informationserteilung und zum Nachweis des berechtigten Interesses gegenüber der SCHUFA, empfehlen wir die Bestätigung der Kenntnisnahme des SCHUFA-Hinweises nebst ergänzender SCHUFA-Information durch den Mietinteressenten.
- In Stichproben prüft die SCHUFA kontinuierlich, ob diese Bestimmungen eingehalten werden.
- Es ist daher notwendig, dass Sie den vom Mietinteressenten zur Kenntnis genommenen SCHUFA-Hinweis nebst ergänzender SCHUFA-Information 12 Monate aufbewahren.
Bei sogenannten Einmannbetrieben (z.B. Freiberuflern) gelten die oben genannten Informationspflichten gemäß Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO).
So arbeitet die SCHUFA
Basierend auf dem Gegenseitigkeitsprinzip melden die der SCHUFA angeschlossenen Vertragspartner Informationen zum Kreditverhalten und erhalten erhalten bei einer Anfrage Auskunft zur bisherigen Kreditbiografie des Verbrauchers. Bei den angeschlossenen Unternehmen handelt es sich vornehmlich um Banken, Sparkassen, Handelsunternehmen, Inkassounternehmen, Telekommunikationsgesellschaften und Energieversorger.
Der Datenbestand der SCHUFA umfasst mehr als 300 Millionen Datensätze von über 60 Millionen Menschen. Zu einem Großteil der gespeicherten Personen liegen übrigens ausschließlich Positivmerkmale vor – also keine Hinweise auf Zahlungsstörungen oder -ausfälle.
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