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Pressemitteilung vom 20.08.2007

Bringen Scherben Glück?

Glasbruch im eigenen Haushalt kann teuer werden, besonders wenn nicht der richtige Versicherungsschutz besteht

Glasvitrinen, Wand- und Schrankspiegel, Glaskeramik-Kochflächen oder auch Duschkabinen – in den eigenen vier Wänden finden sich viele Gegenstände, die durch Bruch zerstört werden. Welche Versicherung im Schadenfall zum Tragen kommt, zeigt die Grundeigentümer-Versicherung am folgenden Fall auf.

Der Fall
Die Duschkabine eines Hauseigentümers ging zu Bruch. Ein Grund für die Zerstörung war dem Geschädigten nicht ersichtlich, da sich zum Schadenzeitpunkt niemand im Badezimmer aufhielt. Das Sicherheitsglas der Duschkabine zersprang in viele kleine Splitter, die sich im gesamten Raum ergossen. Durch die Wucht wurden ein Wandspiegel und die Duschwanne sichtlich beschädigt. Die notwendigen Reparaturkosten machte der Geschädigte bei seinem Versicherer geltend.

Die Versicherungsfrage
Im vorliegenden Fall war der geschädigte Hauseigentümer der Auffassung, dass das entstandene Malheur unter den Schutz der bestehenden Hausratversicherung falle. Mit einer Hausratversicherung wird die gesamte Wohnungseinrichtung gegen Einbruch, Vandalismus, Feuer, Leitungswasser- und Sturmschäden versichert. Erstattet wird im Schadenfall der Wiederbeschaffungswert oder die Reparatur der zerstörten oder gestohlenen Gegenstände. In diesem Fall ist die Duschkabine zwar zerstört worden, allerdings aus einem unersichtlichen Grund und nicht durch Einbruch oder Vandalismus. Deshalb kommt hier die Hausratversicherung nicht zum Tragen. Auch die Privathaftpflichtversicherung hilft an dieser Stelle nicht weiter, da keinem Dritten ein Schaden zugefügt wurde, sondern dem Versicherungsnehmer selbst. „Dies ist ein klassischer Fall für die Glasversicherung“, berichtet Lars Wegener, Schadenexperte der Grundeigentümer-Versicherung. „Sie sorgt für einen finanziellen Ausgleich, wenn Glas- und Kunststoffscheiben im Haus oder die Mobiliarverglasung zu Bruch gehen“, so Wegener weiter.

Der Tipp
Eine Glasversicherung macht immer dann Sinn, wenn im Eigenheim mehrere, größere oder teure Glasflächen, vorhanden sind und vermieden werden soll, dass unerwartet größere Geldbeträge für Reparaturen oder Neubeschaffung bereitzustellen sind.
Bauherren sollten ebenfalls auf den rechtzeitigen Abschluss einer Glasversicherung achten, da das Glasbruchrisiko im Rahmen einer Bauleistungsversicherung in der Regel nur bis zum so genannten "fertigen Einsatz" und häufig mit einer Selbstbeteiligung mitversichert ist. Dies bedeutet: Sobald die Fenster in das Gebäude eingesetzt werden, bedarf es einer selbstständigen Glasversicherung.

Weitere Informationen zu den angesprochenen Versicherungen erhalten Sie im Kunden-Center der Grundeigentümer-Versicherung VVaG Tel. 040 – 3766 3766 oder unter www.grundvers.de.
  
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