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Pressemitteilung vom 20.04.2007
Land unter
Ein Fehlgriff am Heizungsventil kann schnell eine komplette Wohnung unter Wasser setzen und den Hausrat ruinierenEine kaputte Flurbeleuchtung oder ein tropfender Wasserhahn – kleinere Reparaturen oder Wartungsarbeiten sind schnell erledigt. Doch was, wenn durch die eigentlich keine „Reparaturen“ große Schäden entstehen? Die Grundeigentümer-Versicherung VVaG erläutert einen solchen Haftungsfall.
Der Fall
Im vorliegenden Fall war der Versicherte, Eigentümer einer vermieteten Wohnung. Im Zuge von Wartungsarbeiten, die er selbst vornahm, versuchte er den Heizkörper im Wohnzimmer zu entlüften. Leider ließ sich das Lüftungsventil nicht öffnen, so dass er mit Gewalt versuchte die Schraube zu lockern. Dabei löste sich die gesamte Verschraubung und das heiße Wasser schoss fontänenartig aus der Leitung heraus. Der Heizungsraum war nicht zugänglich, so dass der Haupthahn nicht geschlossen werden konnte. Erst die herbeigerufene Feuerwehr brach die Kellertür auf, konnte den Wasserdruck stoppen und das Wasser aus der Wohnung abpumpen. Der geschädigte Mieter verlangte Schadenersatz für die, durch den Wasserschaden, ruinierten Gegenstände.
Die Versicherungsfrage
Haus- und Grundstückseigentümer sind nach dem Gesetz für alle Schäden haftbar zu machen, die Dritten auf ihrem Grundbesitz entstanden sind. Welcher Versicherungsschutz zum Tragen kommt, hängt dabei allerdings davon ab, ob der Eigentümer selbst in seinen eigenen vier Wänden wohnt oder ob er – wie im vorliegenden Fall – seine Wohnung oder auch Haus vermietet hat. „Für Schäden, die durch das Eigentum Dritten gegenüber passieren, kommt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht auf, wenn die Immobilie vermietet ist“, so Lars Wegener, Schadenexperte der Grundeigentümer-Versicherung VVaG. Im vorliegenden Fall hätten die Schäden am Hausrat des Mieters verhindert werden können, wenn der Versicherte eine Fachfirma zu Rate gezogen hätte. „Deshalb liegt ein Verschulden des Wohnungseigentümers vor und die Haftung des Versicherten ist begründet“, so Wegener weiter.
Der Tipp
Jeder Haus- und Grundeigentümer sollte sich vor möglichen Schäden und Regressansprüchen Dritter absichern. Deshalb empfiehlt es sich bei vermieteten Objekten, eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abzuschließen. Denn nicht nur die eigenen Mieter können durch Kleinigkeiten verletzt werden, sondern auch Passanten, wie beispielsweise durch eine lose Gehwegplatte, vereiste Bürgersteige oder herabfallende Dachziegel. In diesen Fällen haftet der Eigentümer. Und ein Schaden kann schnell so heftig ausfallen, dass hohe Ersatzansprüche auf den Verursacher zukommen.
Außerdem sollten Sie als Haus- und Grundeigentümer Wartungs- oder Reparaturarbeiten nicht eigenständig vornehmen, wenn Sie an ihre handwerklichen Grenzen stoßen. Spätestens dann sind Fachfirmen heranzuziehen, um Folgeschäden zu verhindern.
Weitere Informationen erhalten Sie im Kunden-Center der Grundeigentümer-Versicherung VVaG Tel. 040 – 3766 3766 oder unter www.grundvers.de.
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