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Fassade sanieren

Wer saniert, muss meist auch dämmen

Eine regelmäßige Instandsetzung trägt dazu bei, Schäden an der Fassade zu minimieren und ihre Lebensdauer zu verlängern. Wer saniert, muss allerdings in der Regel auch dämmen. Eine Hausfassade muss in der Regel dann saniert werden, wenn sie beschädigt oder stark verwittert ist. Typische Anzeichen dafür sind Risse, Abplatzungen, Farbveränderungen, Schimmelbefall oder sogar Feuchtigkeit im Mauerwerk.

Auch wenn die Fassade altersbedingt ihre ursprüngliche Funktion nicht mehr erfüllen kann, zum Beispiel die Isolation ungenügend ist oder Feuchtigkeit eindringt, ist eine Sanierung angebracht. Eine regelmäßige Wartung und Pflege trägt dazu bei Schäden zu minimieren und die Lebensdauer der Fassade zu verlängern. Es ist sinnvoll, einen Fachmann hinzuzuziehen, um den Zustand der Fassade zu überprüfen und gegebenenfalls eine Sanierung zu planen.

Gesetzliche Vorgaben

Zwar gibt es keine allgemeine Dämmpflicht. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt aber in bestimmten Fällen eine Dämmung vor: Werden mehr als 10 Prozent der Bauteilfläche erneuert – also in diesem Fall der Fassade –, muss sie die energetischen Vorgaben erfüllen. Werden hingegen im Zuge des Instandsetzens einer nicht gedämmten Fassade beispielsweise nur Risse ausgebessert oder Putzreparaturen durchgeführt ohne den Altputz abzuschlagen, muss sie anschließend nicht gedämmt werden.

Das GEG schreibt Dämmstandards für die einzelnen Bauteile vor; es definiert also, wie viel Wärme nach der Sanierung maximal nach außen entweichen darf. Der Wärmedurchgangskoeffizient, kurz U-Wert, gibt diesen Wärmeverlust an. Je kleiner der U-Wert, desto besser ist die Dämmung Bei Erneuerung der Außenwand gilt es, einen U-Wert von maximal 0,24 Watt pro Quadratmeter und Kelvin W/(m²K) einzuhalten. Das gilt für Eigentümer ebenso wie für Eigentümergemeinschaften von beheizten Wohngebäuden. Dabei handelt es sich allerdings lediglich um die Mindestanforderung. Wer eine Förderung erhalten möchte, muss dicker dämmen und einen geringeren U-Wert erreichen.

Wie dick muss gedämmt werden?

Um einen U-Wert von 0,24 W/(m²K) zu erreichen, wird die Außenwand als Ganzes betrachtet: Die Wandaufbau und Art der Außenwand (Mauerwerk, Ziegelwand) spielen bei der Wahl des Dämmstoffs und der Bemessung der Dämmstärke eine Rolle, Nutzt man das am häufigsten verwendete Material Polystyrol sind etwa 12 bis 14 Zentimeter Dämmdicke erforderlich. Die benötigte Dämmung sollte immer von einer Fachkraft berechnet werden.

Förderung erhalten

Wer eine finanzielle Förderung in Anspruch nehmen möchte, muss die Mindestanforderungen aus dem GEG übertreffen. Als Mindestanforderung für die Außenwand gilt dabei ein U-Wert von 0,20 W/(m²K). Die verbesserte Dämmung kann sich aus mehreren Gründen lohnen: Zum einen gibt es einen Zuschuss von 15 Prozent auf die förderfähigen Kosten durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die Mehrkosten einer Dämmung können dadurch ein wenig abgefedert werden. Eine bessere Dämmung spart außerdem dauerhaft Brennstoff und damit Heizkosten ein.

Hinweis

Für Wohnungseigentümergemeinschaften ist es seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) einfacher, das nachträgliche Dämmen der Fassade und andere Modernisierungsmaßnahmen zu beschließen. Allerdings tragen die Befürworter die Kosten dann allein. Bei einer Zweidrittelmehrheit, die mindestens die Hälfte der Miteigentumsanteile hält, müssen alle Eigentümer für eine Modernisierung zahlen. Weiterhin dürfen die Kosten aber nicht unverhältnismäßig sein.

Aufdopplung alter Wärmedämmungen

Wer im Rahmen einer Sanierung dämmt, kann dabei die vorhandene Dämmschicht nutzen, sofern sie keine Schäden aufweist. Das bisherige Dämmsystem muss dann nicht entsorgt werden und kann weiterhin seinen Dienst leisten. Auf die alte Dämmung wird eine zweite, neue Dämmschicht angebracht; man spricht deshalb von einer Aufdopplung. Weder das Material noch die Dicke der neuen Schicht müssen der alten Dämmung gleichen.