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Pressemitteilung vom 12.03.2019

Nach dem Sturm „Eberhard“: Wer zahlt für Schäden – was ist zu tun?

Tipps für Hauseigentümer

Nachdem das Sturm „Eberhard“ über Deutschland hinweggefegt ist, geht es daran, Bilanz zu ziehen: entwurzelte Bäume, herabgefallene Dachpfannen und herumfliegende Gebäudeteile, ebenso oft erhebliche Schäden an Haus, Inventar oder Auto.
Haus & Grund antwortet auf die meist gestellten Versicherungsfragen zu den Sturmschäden.

Wann ist ein Sturmschaden ein Sturmschaden?
Wichtig ist, dass Schäden nur von den herkömmlichen Sachversicherungen abgedeckt sind, wenn ein „Sturmereignis“ vorliegt. Dies ist bei den meisten Versicherungen erst ab Windstärke acht der Fall. Bei „Eberhard“ dürfte das unproblematisch sein.

Welche Versicherung kommt für entstandene Sturmschäden am Gebäude und Inventar auf?
Entstehen durch direkte Einwirkung einen Sturms Schäden am eigenen Haus, wie zum Beispiel abgedeckte Dächer oder beschädigte Schornsteine, kommt für diese die Wohngebäudeversicherung auf. Darüber hinaus umfasst der Versicherungsschutz beispielsweise auch Schäden, die durch herabfallende Äste oder entwurzelte Bäume am Gebäude oder mitversicherten Grundstücksbestandteilen entstanden sind. Neben der eigentlichen Gebäude können auch Nebengebäude auf demselben Grundstück, zum Bespiel Garagen, Carports und Gartenhäuser versichert sein.

Und wenn der Baum auf Nachbars Grundstück fällt?
Bei Schäden am Nachbargrundstück oder -gebäude durch einen umgestürzten Baum tritt in aller Regel die Wohngebäudeversicherung des geschädigten Nachbarn für alle Kosten ein. Allerdings kann sie dann den Schadenverursacher anschließend in Regress nehmen, wenn er seiner Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich des umgestürzten Baumes nicht nachgekommen war.

Das ist z.B. der Fall, wenn der Grundstückseigentümer die regelmäßige Kontrolle auf dessen Standsicherheit unterlassen hat und morsche Äste nicht abgeschnitten hat. Dann kann er bei einem Sturm, durch den der ungepflegte Baumbestand in der Nachbarschaft Schaden anrichtet, haftbar gemacht werden. Dann zahlt dessen Haftpflichtversicherung, etwa die private Haftpflichtversicherung oder eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Falls der Verursacher keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, haftet er mit seinem Privatvermögen.

Welche Versicherung schützt beschädigtes Inventar?
Geht aufgrund des Sturms Wohninventar zu Bruch, ersetzt die Hausratversicherung den entstanden Schaden. Zum Beispiel, wenn ein umstürzender Baum Dach oder Fenster beschädigt und der eindringende Regen unmittelbar Schäden am Mobiliar verursacht. Eingeschlossen in den Versicherungsschutz sind hier auch von außen fest angebrachte Gegenstände wie eine Markise und die privat genutzte Satellitenschüssel. Unabhängig von der Ursache übernimmt eine Glasversicherung Bruchschäden an Fenster- oder Türscheiben. In manchen Fällen ist das Glasbruchrisiko bereits in die Hausratversicherung eingeschlossen worden.

Was ist bei einem Sturmschaden zu tun?
Ist ein Sturmschaden am Wohngebäude oder Hausrat entstanden, sollten die Betroffenen folgende Schritte durchführen:

  • Um den Schaden bzw. Folgeschäden am Gebäude und Inventar so gering wie möglich zu halten, sind unverzüglich schadenmindernde Maßnahmen zu ergreifen.

  • Der Schaden ist umgehend bei der Versicherung per Telefon, Fax, Brief oder Schadenformular im Internet zu melden.

  • Der Schaden sollte unbedingt dokumentiert werden, am besten durch Fotografieren.

  • Sind die Schäden mit eigenen Mitteln zu beheben, so reicht in der Regel das Einreichen der Kostenbelege, bzw. die Aufstellung der entstandenen Kosten

  • Bei kleineren Reparaturen, z. B. am Dach, kann üblicherweise auf einen Kostenvoranschlag verzichtet werden, wenn die Rechnung des Dachdeckers durch Fotos und ggf. Arbeitsnachweise belegt wird.

  • Bei größeren Reparaturen vor der Schadenbehebung unbedingt mit der Versicherung sprechen, um die nötigen Reparaturmaßnahmen abzustimmen.


Foto: © Thinkstock
(Symbolfoto)

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